Beiträge zum Thema Bayern
In Bayern benötigen Terrassenüberdachungen über 30 m² oder tiefer als 3 m eine Baugenehmigung, während kleinere Überdachungen bewilligungsfrei sind, jedoch lokale Vorschriften beachtet werden müssen. Eine frühzeitige Planung und Beratung durch Fachleute wird empfohlen, um rechtliche Probleme zu vermeiden....